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NIS2-Umsetzungsfrist abgelaufen: Bußgelder bis 10 Millionen Euro möglich

Auf den Punkt: Nach Ablauf der NIS2-Umsetzungsfrist drohen Bußgelder bis 10 Millionen Euro für nicht-konforme Unternehmen.

Die Frist zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie ist abgelaufen. Unternehmen, die ihre Cybersecurity-Anforderungen nicht erfüllt haben, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Die Umsetzungsfrist für die NIS2-Direktive (Network and Information Security Directive 2) ist verstrichen. Mitgliedstaaten der EU waren verpflichtet, die Richtlinie bis spätestens Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Unternehmen und Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen danach ihre Cybersecurity-Maßnahmen entsprechend angepasst haben.

Organisationen, die ihre Verpflichtungen aus NIS2 nicht erfüllt haben, riskieren erhebliche Sanktionen. Die maximalen Bußgelder können bis zu 10 Millionen Euro erreichen oder — je nach Auslegung durch nationale Behörden — bis zu 2 Prozent des jährlichen Umsatzes betragen. Damit folgt NIS2 dem strengeren Sanktionsregime, das aus der DSGVO bekannt ist.

Für CISOs und Sicherheitsverantwortliche ergibt sich eine doppelte Handlungspflicht: Einerseits müssen die technischen und organisatorischen Maßnahmen der NIS2 nachweislich implementiert sein. Andererseits ist eine lückenlose Dokumentation der Compliance erforderlich, um bei Audits oder Inspektionen durch nationale Behörden Konformität belegen zu können. Regelmäßige Security-Assessments und Incident-Management-Prozesse sind dabei zentrale Anforderungen.


Quelle: news.google.com · Erschienen 1. August 2026
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