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NIS2 und KRITIS: Bußgelder bis 10 Millionen Euro drohen

Auf den Punkt: NIS2 setzt für KRITIS-Betreiber verbindliche Sicherheitsstandards durch, deren Nichtbeachtung mit Bußgeldern bis 10 Millionen Euro geahndet wird.

Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen in kritischen Infrastrukturen zu erhöhten Cybersecurity-Standards. Verstöße gegen die Anforderungen können mit Geldstrafen bis zu 10 Millionen Euro geahndet werden.

Die Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie 2 (NIS2) der EU schreibt Betreibern kritischer Infrastrukturen (KRITIS) umfassende Cybersecurity-Maßnahmen vor. Sie müssen Risiken in ihren Informationssystemen systematisch erfassen, bewerten und Gegenmaßnahmen implementieren – von technischen Controls bis zu organisatorischen Vorgaben wie Incident-Response-Plänen.

Für CISOs und Sicherheitsverantwortliche stellt die NIS2-Umsetzung eine Compliance-Herausforderung dar: Fehlende oder unzureichende Sicherheitskontrollen gefährden nicht nur die Betriebskontinuität kritischer Services, sondern führen auch zu behördlichen Ermittlungen. Besonders bei Sicherheitsvorfällen wird die Einhaltung der NIS2-Anforderungen von Aufsichtsbehörden überprüft.

Die maximale Geldbuße von 10 Millionen Euro oder – sofern höher – zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes unterstreicht die regulatorische Durchsetzung. Daneben drohen Betriebsuntersagungen und Reputationsverluste. Unternehmen sollten ihre NIS2-Compliance durch regelmäßige Audits, Risikobewertungen und Kontrolltests dokumentieren und Behörden auf Anfrage nachweisen können.


Quelle: news.google.com · Erschienen 1. August 2026
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