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Router und Switches nach BSI-Grundschutz absichern

Auf den Punkt: Router und Switches müssen gemäß BSI-IT-Grundschutz gehärtet, überwacht und dokumentiert werden, um sowohl Governance-Anforderungen als auch NIS2-Compliance-Verpflichtungen zu erfüllen.

Router und Switches sind zentrale Netzwerk-Komponenten, deren Sicherheit der BSI-IT-Grundschutz konkret regelt. Für CISOs ist die konforme Ausgestaltung dieser Geräte eine Kernanforderung bei der Erfüllung von Governance- und NIS2-Verpflichtungen.

Router und Switches fungieren als Kontrollpunkte und Verteilknoten der Netzwerk-Infrastruktur. Sie verwalten Datenflüsse und regeln den Zugriff zwischen Netzwerk-Segmenten. Eine Kompromittierung dieser Geräte ermöglicht Angreifern eine tiefe Lateral-Bewegung, unbefugten Zugriff auf sensible Systeme und umfassende Überwachung des Datenverkehrs.

Der BSI-IT-Grundschutz fordert für Router und Switches eine Reihe von Maßnahmen: Härtung durch Abschaltung nicht genutzter Schnittstellen und Dienste, Authentifizierung beim administrativen Zugang (z.B. SSH statt Telnet), Verschlüsselung von Management-Verbindungen, regelmäßige Firmware-Updates und aktive Überwachung auf unauthentifizierte Konfigurationsänderungen. Hinzu kommen Anforderungen an Netzwerk-Segmentierung, Zugangskontrollen und Protokoll-Filter.

Für Organisationen unter NIS2-Scope ist die konforme Absicherung dieser kritischen Infrastruktur-Komponenten nicht optional: Sie bildet die Grundlage, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen und damit verbundene Audit- sowie Nachweispflichten zu dokumentieren. Ein fehlender oder unvollständiger Hardening-Prozess gilt als Kontrolldefizit und erhöht das Risiko von Sanktionen bei Inspektionen durch die zuständigen Behörden.


Quelle: www.computerweekly.com · Erschienen 21. Juli 2026
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