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Österreichs Resilienz-Gesetz für kritische Infrastrukturen tritt in Kraft

Auf den Punkt: Österreich verpflichtet kritische Einrichtungen durch das RKEG zur Risikoanalyse, Resilienzplanung und Meldung von Sicherheitsvorfällen an das Innenministerium.

Österreich hat das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) verabschiedet und schärft damit die Anforderungen an den Schutz kritischer Infrastrukturen und Dienstleistungen. Das Bundesministerium für Inneres präsentierte am 23. Juni 2026 in einem Rechts- und Technologiedialog die wesentlichen Bestimmungen und ihre Konsequenzen für betroffene Organisationen.

Das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) verpflichtet alle als kritisch eingestuften Einrichtungen zu systematischen Risikoanalysen und zur Implementierung von Schutz- sowie Resilienzmaßnahmen. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) klassifiziert, welche Einrichtungen unter diese Regelung fallen, und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zentral.

CISOs und Sicherheitsverantwortliche müssen für ihre Organisation prüfen, ob sie als kritische Einrichtung eingestuft werden, und folgende Anforderungen erfüllen: Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, Entwicklung und Dokumentation eines Resilienzplans, Implementierung von Infrastrukturschutzmaßnahmen, Vorbereitung auf Krisen- und Notfallszenarien, Sicherung von Lieferketten sowie systematische Schulung und Sensibilisierung des Personals. Hinzu kommt eine Meldepflicht für relevante Sicherheitsvorfälle an das BMI.

Ziel des RKEG ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der Kontinuität wesentlicher Dienstleistungen auch unter Krisen- und Gefährdungsbedingungen. Die Umsetzung erfordert eine enge Abstimmung zwischen IT-Sicherheit, Betriebskontinuität und organisatorischen Verantwortlichen.


Quelle: kompetenzzentrum-sicheres-oesterreich.at · Erschienen 21. Juli 2026
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