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Cyber Resilience Act: Erste Meldepflichten ab 11. September in Kraft

Auf den Punkt: Ab 11. September 2024 gelten die ersten Meldepflichten des EU-Cyber-Resilience-Act für Hersteller kritischer Produkte.

Der Cyber Resilience Act der EU tritt ab 11. September in Kraft und verpflichtet Hersteller zur Offenlegung von Sicherheitsvorfällen. Für Compliance-Verantwortliche bedeutet dies neue Dokumentations- und Benachrichtigungspflichten in der Lieferkette.

Der Cyber Resilience Act (CRA) der Europäischen Union wird ab dem 11. September 2024 erste verbindliche Meldepflichten einführen. Diese richten sich primär an Hersteller von Hardware und Software, die als kritisch für die digitale Infrastruktur gelten. Die Regelung verpflichtet diese, erhebliche Sicherheitsvorfälle unverzüglich den zuständigen Behörden und betroffenen Nutzern zu melden.

Für Compliance-Funktionen bedeutet die Neuregelung, dass bestehende Incident-Response-Prozesse überprüft und an die EU-Anforderungen angepasst werden müssen. Dies betrifft nicht nur die Hersteller selbst, sondern auch deren Lieferanten und Distributoren, die in die Nachweispflicht eingebunden sind. Unternehmen müssen klären, ob ihre Produkte unter die Definition des CRA fallen und welche Schwellenwerte für Meldepflichten relevant sind.

Die praktische Umsetzung erfordert klare Eskalationsprozesse, eine dokumentierte Klassifizierung von Sicherheitsvorfällen sowie zeitgerechte Kommunikationswege zu Regulatoren. Organisationen sollten bereits jetzt ihre IT-Forensik- und Benachrichtigungsprozesse prüfen, um ab dem 11. September konform zu sein.


Quelle: news.google.com · Erschienen 22. Juli 2026
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