Auf den Punkt: dict.cc verletzt die GDPR, indem es Nutzer mit einem Klick zur unkontrollierten Datenweitergabe an 1.741 Partner verpflichtet, was eine informierte Einwilligung praktisch unmöglich macht.
Die Datenschutzorganisation noyb hat eine Beschwerde gegen das Online-Wörterbuch dict.cc bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht. Der Grund: Nutzer werden mit einem Klick dazu genötigt, ihre Daten an 1.741 Werbepartnner freizugeben – ohne tatsächlich informiert zu entscheiden zu können.
Die GDPR verlangt, dass Einwilligungen frei gewährt, informiert, spezifisch und unmissverständlich sind. dict.cc vergibt jedoch 1.741 benannte „Partner“ mit je einer Zustimmung Zugriff auf Nutzerdaten und deren Geräte. Nutzer können nicht nachvollziehen, welche Unternehmen Zugriff erhalten und wie sie die Daten konkret einsetzen.
noyb-Anwalt Felix Mikolasch beziffert die Anforderung für echte Aufklärung: Um alle Datenschutzerklärungen dieser 1.741 Unternehmen vollständig zu lesen und zu verstehen, wären mindestens 170 Stunden erforderlich (selbst bei nur 6 Minuten pro Richtlinie). Hinzu kommt, dass diese Partner die Daten häufig an weitere Unternehmen weitergeben. Dadurch ist es praktisch unmöglich zu verstehen, welche tatsächlichen Konsequenzen die Zustimmung hat. Ähnliche Praktiken zeigen sich auch auf repubblica.it, bergfex.de und fifa.com.
noyb fordert die österreichische Datenschutzbehörde auf, dict.cc zur Löschung der rechtswidrig verarbeiteten Daten zu verpflichten und alle Empfänger dieser Daten von der Löschung zu unterrichten. Darüber hinaus soll eine Geldbuße verhängt werden, um solche Verstöße künftig zu verhindern. Die Behörde könnte auch ein generelles Verbot erlassen oder die Angelegenheit dem Europäischen Datenschutzrat vorlegen.
Online-Werbefirmen setzen diese Praxis flächendeckend um: Sie verfolgen Browsing-Verhalten, Interessen und Aufenthaltsort von Nutzern, um personalisierte Werbung einzublenden. Nach EU-Recht ist Online-Tracking grundsätzlich illegal und erfordert Einwilligung. Allerdings werden solche Daten nicht nur für Werbezwecke, sondern auch von Datenhändlern weiterverkauft – teilweise an Behörden zu Überwachungszwecken.
Quelle: noyb.eu · Erschienen 30. Juli 2026
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