Auf den Punkt: EUR-Lex stellt mit Stand 27. Juli 2026 eine konsolidierte, aber rechtlich unverbindliche Referenzfassung des AI Act samt aller Aenderungsrechtsakte bereit.
EUR-Lex hat eine konsolidierte Textfassung der Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften fuer Kuenstliche Intelligenz veroeffentlicht, mit Gueltigkeitsstand 27. Juli 2026. Fuer Compliance-Verantwortliche bietet dies erstmals eine zusammengefuehrte Referenzversion des AI Act inklusive aller bisherigen Aenderungen.
Die konsolidierte Fassung fasst die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 ueber harmonisierte Vorschriften fuer Kuenstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act, AI Act) mit Stand vom 27. Juli 2026 zusammen. Der Dokumenttyp traegt die CELEX-Nummer 02024R1689-20260727 und ist ueber EUR-Lex, das offizielle Portal fuer EU-Recht, abrufbar. Die Verordnung aendert zugleich mehrere bestehende Rechtsakte: die Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 sowie (EU) 2019/2144, und die Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 sowie (EU) 2020/1828. Der Text hat EWR-Relevanz, gilt also grundsaetzlich auch fuer die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen im Rahmen des EWR-Abkommens.
Fuer Compliance-Abteilungen ist eine konsolidierte Fassung von praktischem Wert, da der AI Act seit seinem Inkrafttreten in mehreren Stufen wirksam wird und einzelne Artikel zu unterschiedlichen Zeitpunkten anwendbar werden. Eine zusammengefuehrte Version, die Aenderungen und Korrekturen einarbeitet, reduziert das Risiko, veraltete oder durch spaetere Rechtsakte ueberholte Bestimmungen als Grundlage fuer interne Richtlinien, Risikobewertungen oder Governance-Prozesse heranzuziehen. Da die Verordnung Verweise auf sektorspezifische Rechtsakte wie die Luftfahrtsicherheitsverordnung (EG) 300/2008 oder die Fahrzeugtypgenehmigungsverordnungen enthaelt, betrifft die Konsolidierung auch Unternehmen ausserhalb des klassischen KI-Sektors, etwa in der Automobil-, Luftfahrt- und Eisenbahnbranche.
In der Praxis empfiehlt es sich, die CELEX-Nummer der konsolidierten Fassung zu dokumentieren und bei rechtlichen Bewertungen stets auf den aktuellen konsolidierten Stand statt auf die urspruengliche Amtsblattfassung von 2024 zu verweisen, da EUR-Lex konsolidierte Texte regelmaessig aktualisiert. Konsolidierte Fassungen selbst besitzen keinen amtlichen Rechtscharakter; massgeblich bleiben die im Amtsblatt der Europaeischen Union veroeffentlichten Rechtsakte. Compliance-Teams sollten daher bei verbindlichen Nachweisen weiterhin auf die Originalveroeffentlichungen im Amtsblatt zurueckgreifen, die konsolidierte Fassung jedoch als Arbeitsgrundlage fuer die laufende Ueberwachung nutzen.
Quelle: eur-lex.europa.eu · Erschienen
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.8.3.