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Reform des Nachrichtendienstrechts: BSI soll Schwachstellen künftig an Geheimdienste melden

Auf den Punkt: Die Reform des Nachrichtendienstrechts droht das BSI vom unabhängigen Sicherheitsdienstleister zum Zulieferer für den BND zu machen, warnen Branchenverbände.

Die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts sieht vor, dass das BSI künftig Kenntnisse über Sicherheitslücken an den BND weitergibt. Bitkom, Eco und VATM kritisieren, der Staat halte damit wissentlich Schwachstellen offen, statt sie schließen zu lassen.

Die Bundesregierung plant eine Reform des Nachrichtendienstrechts, die dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neue Pflichten auferlegen soll: Erkennt die Behörde Schwachstellen in IT-Systemen, soll sie diese Informationen künftig an den Bundesnachrichtendienst (BND) weitergeben. Gegen den Gesetzentwurf laufen die Branchenverbände Bitkom, Eco und VATM Sturm. Sie werfen dem Staat vor, bekannte Sicherheitslücken wissentlich offenzuhalten, anstatt sie zeitnah schließen zu lassen.

Für CISOs und Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen ist die Neuregelung von unmittelbarer Bedeutung. Das BSI gilt bislang als vertrauenswürdige, primär defensiv ausgerichtete Instanz, die Schwachstellen an Hersteller meldet und über Warnungen informiert. Fließen Erkenntnisse künftig zusätzlich an einen Nachrichtendienst, der Schwachstellen auch offensiv für eigene Zwecke nutzen kann, verändert sich die Rolle des BSI grundlegend. Die Verbände befürchten, dass Lücken länger offen bleiben, weil nachrichtendienstliche Interessen einer schnellen Schließung entgegenstehen könnten – mit entsprechenden Risiken für die IT-Sicherheit von Unternehmen und kritischer Infrastruktur, die auf zeitnahe Patches angewiesen sind.

Für die Sicherheitsplanung in Organisationen bedeutet dies, die Vertrauensbasis gegenüber staatlichen Meldewegen neu zu bewerten. Sollte die Reform in der vorgesehenen Form umgesetzt werden, empfiehlt es sich, eigene Schwachstellenmanagement-Prozesse nicht allein auf BSI-Meldungen zu stützen, sondern zusätzliche unabhängige Quellen und eigene Threat-Intelligence-Kapazitäten stärker einzubinden. Der weitere Gesetzgebungsprozess bleibt zu beobachten, insbesondere im Hinblick darauf, ob und in welcher Form Sicherheitsbehörden künftig einer Offenlegungspflicht gegenüber Herstellern unterliegen oder Ausnahmen für nachrichtendienstliche Nutzung vorsehen.


Quelle: www.golem.de · Erschienen 12. August 2026
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