Auf den Punkt: Seit dem 2. August 2025 müssen Anbieter wie Anthropic und OpenAI gemäß EU-KI-Gesetz KI-generierte Inhalte kennzeichnen, wobei Anthropic nun unsichtbare Text-Wasserzeichen für alle künftigen Claude-Modelle einführt.
Seit dem 2. August 2025 müssen Anbieter besonders leistungsfähiger generativer KI-Modelle wie Anthropic und OpenAI gemäß EU-KI-Gesetz sicherstellen, dass Nutzer erkennen können, ob sie mit einer KI interagieren und ob Inhalte KI-generiert sind. Anthropic hat als Reaktion darauf am Montag angekündigt, künftig alle Claude-Modelle mit eingebetteten Text-Wasserzeichen auszustatten.
Die Transparenzpflichten des EU-KI-Gesetzes (AI Act) sind seit dem 2. August 2025 für Anbieter besonders leistungsfähiger generativer KI-Modelle verbindlich. Betroffen sind unter anderem Anthropic und OpenAI. Anthropic kündigte an, dass alle seit diesem Datum veröffentlichten Claude-Modelle Wasserzeichen direkt in den generierten Text einweben. Laut einem Blogbeitrag des Unternehmens ist dieses Wasserzeichen für Nutzer nicht sichtbar und verändert weder Bedeutung noch Qualität oder Lesbarkeit der Ausgabe. Da es Teil des Textes selbst sei, bleibe es auch beim Kopieren und Einfügen in andere Kontexte erhalten. OpenAI setzt für Bildinhalte bereits auf SynthID, ein von Google DeepMind entwickeltes Verfahren für unsichtbare Overlays, und hat dieses Ende Juli auf Audioinhalte ausgeweitet. Beide Unternehmen unterstützen zudem den von der Coalition for Content Provenance and Authenticity (C2PA) entwickelten Industriestandard zur Herkunftskennzeichnung von Inhalten.
Für Compliance-Verantwortliche in Unternehmen markiert dieser Schritt einen Übergang von freiwilligen Selbstverpflichtungen zu regulatorisch durchgesetzten Nachweispflichten. Bislang mussten Nutzer selbst einschätzen, ob ein Inhalt KI-generiert ist – laut Ashley Casovan, Managing Director des AI Governance Center der IAPP, verschiebt sich dies nun zu einem System mit verifizierten Kennzeichnungen oder Overlays. Francesca Pole, Anwältin für Datenschutz und Cybersicherheit bei DLA Piper, bestätigt, dass die Transparenzpflichten aktuell im Zentrum der Diskussion um die Umsetzung des AI Act stehen. Für Unternehmen, die generative KI-Modelle in eigene Produkte oder Workflows integrieren, ergeben sich daraus Prüfpflichten: Es muss sichergestellt werden, dass eingesetzte Modelle die Kennzeichnungsvorgaben erfüllen und dass Endnutzer entsprechend informiert werden.
Die Entwicklung bestätigt ein wiederkehrendes Muster: Die EU setzt über den AI Act de facto globale Standards, ähnlich wie zuvor die DSGVO im Bereich Datenschutz. Anbieter wie Anthropic und OpenAI implementieren die technischen Anforderungen nicht nur für den europäischen Markt, sondern in ihren Modellen insgesamt, was faktisch zu einer weltweiten Angleichung an EU-Vorgaben führt. Für Compliance-Teams in DACH-Unternehmen bedeutet dies, dass die Prüfung von KI-generierten Inhalten auf Herkunftskennzeichnung künftig Teil der Standard-Due-Diligence bei der Beschaffung und dem Einsatz generativer KI-Systeme werden dürfte.
Quelle: www.politico.eu · Erschienen 13. August 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.8.3.