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Deutsche Unternehmen zögern beim KI-Einsatz im Personalwesen

Eine aktuelle Studie zeigt: Deutsche Unternehmen setzen KI im Personalwesen bislang nur selten ein. Ausschlaggebend sind Datenschutz-Bedenken sowie Unsicherheit über die konkreten Anforderungen des EU AI Act.

Nach Angaben der zugrundeliegenden Erhebung bleibt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in HR-Prozessen deutscher Unternehmen bislang die Ausnahme. Als Hauptgründe nennen die Befragten Bedenken beim Umgang mit sensiblen Personaldaten sowie mangelnde Klarheit darüber, wie die Vorgaben des EU AI Act konkret auf HR-Anwendungen anzuwenden sind. Personaldaten gelten im Rahmen der DSGVO als besonders schützenswert, und viele KI-gestützte HR-Anwendungen wie automatisierte Bewerberauswahl oder Leistungsbewertung fallen laut EU AI Act potenziell in die Kategorie der Hochrisiko-Systeme, für die strengere Compliance-Anforderungen gelten.

Für CDOs ist diese Zurückhaltung ein relevantes Signal: Sie zeigt, dass Rechtsunsicherheit selbst dort Investitionsentscheidungen bremst, wo der wirtschaftliche Nutzen von KI-Anwendungen unbestritten ist. Personalprozesse gehören zu den Bereichen mit hohem Automatisierungspotenzial, etwa bei der Vorauswahl von Bewerbungen oder der Personalplanung. Bleibt die regulatorische Einordnung unklar, entsteht ein Dilemma zwischen dem Risiko einer verspäteten Digitalisierung und dem Risiko rechtlicher oder reputativer Konsequenzen bei vorschneller Einführung.

Für die Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen vor der Einführung von KI in HR-Prozessen eine sorgfältige Risikoklassifizierung nach EU AI Act vornehmen sollten, verbunden mit einer Dokumentation der Datenschutz-Folgenabschätzung nach DSGVO. Die Zusammenarbeit von Compliance-, Datenschutz- und HR-Abteilungen wird dabei zur Voraussetzung, um Anwendungsfälle zu identifizieren, die sich mit vertretbarem Aufwand rechtssicher umsetzen lassen, statt die Einführung pauschal aufzuschieben.

Deutsche Unternehmen setzen KI im Personalwesen wegen Datenschutz-Bedenken und Unklarheiten beim EU AI Act nur zurückhaltend ein.


Quelle: www.golem.de · Erschienen 19. August 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.8.3.

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