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Anthropic führt Text-Wasserzeichen für Claude ein: EU-AI-Act-Pflicht ab 2. August

Auf den Punkt: Anthropic versieht künftige Claude-Modelle mit einem für Leser nicht wahrnehmbaren Text-Wasserzeichen, um die seit 2. August 2025 geltende EU-AI-Act-Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte zu erfüllen.

Anthropic wird künftige Claude-Modelle mit einem unsichtbaren Text-Wasserzeichen ausstatten, um der seit 2. August geltenden Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte nach dem EU AI Act nachzukommen. Auch andere große Modellanbieter, die den entsprechenden Code of Practice unterzeichnet haben, setzen eigene Wasserzeichen-Verfahren um.

Anthropic hat in einem Blogbeitrag erläutert, wie das Wasserzeichen-Verfahren für Claude-Texte funktioniert. Grundlage ist die Tatsache, dass Sprachmodelle Wort für Wort generieren und bei vielen Formulierungen zwischen mehreren gleichwertigen Kandidaten wählen können – etwa zwischen „overcast“ und „grey“ in einem Satz über das Wetter. Bei solchen niedrigschwelligen Entscheidungen wird die Auswahl normalerweise durch einen Zufallsgenerator getroffen. Beim Wasserzeichen-Verfahren wird stattdessen ein kryptografischer Schlüssel zusammen mit den vorangehenden Wörtern genutzt, um die Wortwahl zu steuern. Wer über diesen Schlüssel verfügt, kann anschließend prüfen, ob eine Textsequenz mit den Entscheidungen übereinstimmt, die Claude unter Verwendung des Schlüssels getroffen hätte, und daraus eine Wahrscheinlichkeit ableiten, dass der Text von Claude stammt. Die Methode basiert auf der von Google DeepMind entwickelten SynthID-Text-Technik.

Nach Angaben von Anthropic hat das Verfahren keine praktischen Auswirkungen auf Qualität oder Inhalt der Claude-Ausgaben. Für Leser ist watermarked Text nicht von unwatermarked Text zu unterscheiden, es werden keine zusätzlichen Zeichen oder versteckten Symbole eingefügt, es werden keine zusätzlichen Tokens benötigt und die Nutzung wird nicht teurer. Das Wasserzeichen enthält zudem keine identifizierenden Informationen und lässt sich nicht auf eine bestimmte Person, Organisation oder einen konkreten Chat zurückführen. In internen Tests sowie im ursprünglichen SynthID-Text-Paper von Google DeepMind, das die Technik anhand eines Teils des Gemini-Traffics und eines Vergleichs von Nutzerbewertungen (Thumbs-up/Thumbs-down) untersuchte, wurden keine statistisch signifikanten Unterschiede zu nicht-watermarked Ausgaben festgestellt.

Für Compliance-Verantwortliche in Unternehmen, die Claude oder vergleichbare Modelle einsetzen, ist relevant, dass die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte seit dem 2. August 2025 für Anbieter gilt, die den EU-Markt bedienen. Da mehrere große Modellanbieter denselben Code of Practice unterzeichnet haben und jeweils eigene Wasserzeichen-Implementierungen einführen, ist das Verfahren nicht Claude-spezifisch, sondern Teil eines branchenweiten Ansatzes zur Umsetzung der Transparenzanforderungen des EU AI Act. Unternehmen sollten prüfen, ob und wie Erkennungswerkzeuge für solche Wasserzeichen in ihre eigenen Compliance- und Nachweisprozesse für KI-generierte Inhalte integriert werden können, zumal die Erkennung einen entsprechenden Schlüssel voraussetzt und nicht ohne Weiteres von Dritten durchgeführt werden kann.


Quelle: www.anthropic.com · Erschienen 13. August 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.8.3.

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