Auf den Punkt: Die EU-Lohngleichstellungsrichtlinie tritt zum 6. Juni 2023 in Kraft und muss bis 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie führt weitreichende Transparenz- und Berichtsverpflichtungen für Arbeitgeber ein und betrifft mehr Unternehmen als das bisherige deutsche Entgeltgleichstellungsgesetz.
Die EU-Lohngleichstellungsrichtlinie führt umfangreiche neue Verpflichtungen für Arbeitgeber ein. Wir erklären die wichtigsten Aspekte und geben Orientierung zur Umsetzung für Unternehmen in Deutschland.
Die Lohngleichstellungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten. Das Hauptziel besteht darin, die Richtlinie des gleichen Lohns für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu stärken und geschlechtsspezifische Lohnunterschiede systematisch abzubauen. Der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, die Anforderungen bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen.
Das Entgeltgleichstellungsgesetz (EntgTranspG), das in Deutschland seit dem 30. Juni 2017 gilt, soll nun umfassend reformiert werden. Die zukünftigen Anforderungen gehen jedoch erheblich über die bisherige Rechtslage hinaus. Sie betreffen nicht nur die interne Gehaltsstrukturierung, sondern beeinflussen auch Einstellungsprozesse, Dokumentationsverpflichtungen, Governance-Strukturen und potenzielle Haftungsrisiken.
Die Reichweite der Richtlinie ist deutlich größer als die des bisherigen deutschen Gesetzes: Während das EntgTranspG bislang nur auf Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten angewendet wurde, erfasst die EU-Richtlinie erheblich mehr Unternehmen.
Die Kernziele der Richtlinie sind die Identifizierung und Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, die Schaffung von Transparenz bei Vergütungssystemen, die Erweiterung von Arbeitnehmerrechten auf Informationszugang, die Einführung verbindlicher Berichts- und Kontrollmechanismen sowie stärkere Durchsetzungsmechanismen. Die Richtlinie gilt gleichermaßen für Arbeitgeber im privaten und öffentlichen Sektor.
Quelle: www.activemind.legal