Auf den Punkt: Der neue Verhaltenskodex hilft Anbietern von generativen KI-Systemen, die ab August 2026 geltenden Transparenzverpflichtungen des EU AI Act praktisch umzusetzen.
Die Europäische Kommission hat den finalen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Der freiwillige Kodex konkretisiert Transparenzpflichten des EU AI Act, die ab 2. August 2026 verbindlich gelten.
Die Europäische Kommission hat den finalen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung und Etikettierung von KI-generierten Inhalten vorgestellt. Der Kodex ist freiwillig und soll Anbietern und Betreibern von generativen KI-Systemen praktische Schritte aufzeigen, um die Transparentverpflichtungen des EU AI Act ab 2. August 2026 umzusetzen.
Ab diesem Stichtag verlangt der AI Act klare Kennzeichnungen in definierten Fällen: Deepfakes sowie KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen deutlich als solche erkennbar sein. Nutzer müssen zudem informiert werden, wenn sie mit interaktiven KI-Systemen wie Chatbots interagieren. Diese Transparenzanforderungen ermöglichen es Menschen, automatisch generierte oder veränderte Inhalte zu erkennen und reduzieren das Risiko von Täuschung und Manipulation.
Der Kodex wurde gemeinsam mit Stakeholdern entwickelt und stellt Werkzeuge sowie EU-Icons zur Verfügung, die eine einheitliche Kennzeichnung unterstützen. Für Chief Data Officer:innen bedeutet dies eine verbindliche Compliance-Anforderung, deren praktische Umsetzung der Verhaltenskodex erleichtert, ohne die regulatorischen Verpflichtungen zu relativieren.
Quelle: digital-strategy.ec.europa.eu · Erschienen 10. Juni 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.6.5.