Auf den Punkt: Das BSI verlängert die NIS2-Registrierungsfrist bis Ende Juli, da deutlich weniger Unternehmen als erwartet ihrer Meldepflicht nachgekommen sind.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Registrierungsfrist für Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzt, da die bisherigen Anmeldezahlen zum IT-Sicherheitsgesetz deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben.
Das BSI teilt mit, dass sich zu wenige Unternehmen als NIS2-Betreiber registriert haben. Die bisherige Frist ist offenbar nicht eingehalten worden, weshalb das Amt eine Nachfrist bis Ende Juli setzt.
Für Betreiber kritischer Infrastrukturen und wichtiger Dienste ist die Registrierung verpflichtend, um die Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu erfüllen. Die neuen Vorgaben umfassen unter anderem Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle, Risikomanagement und technische Schutzmaßnahmen. Unternehmen, die unter die Klassifizierung fallen, müssen ihre Compliance bis zur neuen Frist nachweisen.
Das BSI mahnt Unternehmen zur Einhaltung auf und weist auf Konsequenzen hin, die sich aus Verstößen ergeben können. Die Registrierung ist der erste Schritt zur vollständigen Erfüllung der NIS2-Anforderungen, die für die Sicherheit kritischer Versorgungssysteme in Deutschland zentral sind.
Quelle: www.heise.de · Erschienen 17. Juni 2026
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