Die Kommission definiert verbindliche Auslegungsvorgaben für die Resilienz-Anforderungen der NIS2-Direktive und konkretisiert damit die Umsetzungspflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen.
Die Kommission veröffentlicht Umsetzungsleitlinien zu Artikel 13(5) NIS2 und präzisiert damit die Verpflichtungen von Betreibern kritischer Infrastrukturen.