Microsoft Purview allein schützt nicht vor allen Datensicherheitsrisiken in fragmentierten SaaS-Umgebungen, während vollständigere Speziallösungen für Mittelständler wirtschaftlich oft nicht tragbar sind.
Unternehmen müssen ihre Sicherheitsrichtlinien grundlegend an die Autonomie von KI-Systemen anpassen und für jede Reifegrad-Stufe (Assistent, Agent, Operator) differenzierte Governance-Kontrollen etablieren.
Der EuGH klärt: Die DSGVO gewährt kein eigenständiges Recht auf einstweilige Verfügungen. Bereits geringfügige psychische Beeinträchtigungen gelten als immaterieller Schaden. Das Verschulden des Verantwortlichen ist für die Schadensersatzbemessung irrelevant.
Der EuGH entschied: GDPR-Bußgelder richten sich nach dem Gesamtumsatz der wirtschaftlichen Einheit (Konzern), nicht nach dem einzelnen Unternehmensumsatz. Dies gilt für die Höchstgrenze; die konkrete Festsetzung bleibt Aufgabe der Aufsichtsbehörden.