Die Fristverlängerung ist keine Entwarnung, sondern signalisiert den Beginn einer strikteren Durchsetzung ab 2027 – wie die Erfahrungen mit DSGVO und NIS2 zeigen.
Nutzer von KI-Standardsoftware gelten unter dem EU AI Act als Verantwortliche für Hochrisiko-Systeme und unterliegen damit denselben Compliance-Anforderungen wie Entwickler.
Der EU-AI-Act-Aufschub bis Dezember 2027 komprimiert die verfügbare Zeit für architekturelle Grundendscheidungen bei Datengovernance und Protokollierung – eine Verkürzung, nicht ein Aufatmen.