AWS und Azure könnten als Gatekeeper unter dem DMA eingestuft werden, was Interoperabilitätsverpflichtungen und Höchststrafen von bis zu 20 Prozent des weltweiten Umsatzes nach sich zieht.
30.000 deutsche Betriebe müssen ihre IT-Sicherheitsgovernance an die EU-weiten NIS2-Anforderungen anpassen, was Incident-Reporting, Risikomanagement und Lieferketten-Sicherheit standardisiert.
Das EU-Parlament verankert das Verbot synthetischer Nacktbildgeneratoren in der KI-Verordnung und konkretisiert damit die Grenzen für Missbrauchsfähigkeit von KI-Systemen.
Anthropic führt verpflichtende Identitätsprüfungen für private Claude-Nutzer ein, um Exportrestriktionen auf fortgeschrittene Modelle technisch durchsetzen zu können.
Das deutsche NIS-2-Gesetz wird ab Dezember verbindlich und verpflichtet etwa 29.500 Unternehmen zu standardisiertem Informationssicherheitsmanagement, Risikogovernance und Incident-Meldung.
Die EU leitet Verfahren gegen Frankreich und Spanien ein, weil sie die NIS2-Direktive nach Ablauf der Umfrist nicht in nationales Recht umgesetzt haben.
Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Kreis der regulierten Unternehmen erheblich und stellt neue Anforderungen an Cybersecurity-Governance und Risikomanagementsysteme.
Weniger als 40% der Unternehmen haben NIS-2-Anforderungen bislang erfüllt; für die übrigen ist sofortige Planung und Priorisierung der Umsetzung notwendig.