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EU mahnt Frankreich und Spanien wegen NIS2-Umsetzung ab

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Auf den Punkt: Die EU leitet Verfahren gegen Frankreich und Spanien ein, weil sie die NIS2-Direktive nach Ablauf der Umfrist nicht in nationales Recht umgesetzt haben.

Die EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich und Spanien ein, weil beide Länder die NIS2-Direktive nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt haben. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie endete am 17. Oktober 2024.

Die Europäische Kommission hat gegen Frankreich und Spanien Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da diese die Richtlinie zum Netzwerk- und Informationssystemschutz (NIS2) nicht fristgerecht in ihr nationales Recht überführt haben. Beide Mitgliedstaaten müssen die Umsetzung bis spätestens 17. Oktober 2024 abschließen.

Für Compliance-Verantwortliche ist das Verfahren relevant, weil die NIS2-Richtlinie erhebliche Anforderungen an Cybersecurity und Betreiber kritischer Infrastrukturen mit sich bringt. Länder, die die Richtlinie nicht umsetzen, schaffen rechtliche Unsicherheit für Unternehmen in ihrem Geltungsbereich und riskieren europäische Sanktionen. Besonders für international tätige Organisationen, die in Frankreich oder Spanien tätig sind oder Daten verarbeiten, können verzögerte nationale Umsetzungen zu Compliance-Konflikten führen.

Für Compliance-Teams bedeutet das: Überwachen Sie die Entwicklung dieser Verfahren, denn sobald nationale Umsetzungsgesetze verabschiedet sind, können kurzfristig neue Meldepflichten, Audits oder Zertifizierungsanforderungen anfallen. Die bisherigen NIS2-Umsetzungen anderer EU-Länder zeigen, dass die Anforderungen deutlich strenger ausfallen als die Vorgängerin NIS1.


Quelle: news.google.com · Erschienen 15. Juni 2026
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