Auf den Punkt: Etwa 1.300 KRITIS-Betreiber müssen sich bis zum 17. Juli beim KRITIS-Dachgesetz registrieren und unterliegen damit strengeren Cybersecurity- und Meldepflichten.
Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen sich bis zum 17. Juli 2024 gemäß dem KRITIS-Dachgesetz registrieren. Davon betroffen sind etwa 1.300 Organisationen, die ab diesem Termin unter erweiterte Sicherheitsanforderungen fallen.
Das KRITIS-Dachgesetz (Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit von Kritischen Infrastrukturen) sieht vor, dass Betreiber Kritischer Infrastrukturen eine Registrierung bei der zuständigen Behörde durchführen müssen. Die Registrierungsfrist endet am 17. Juli 2024. Schätzungen zufolge sind etwa 1.300 Betreiber von dieser Verpflichtung betroffen.
Mit der Registrierung gehen erweiterte Meldepflichten und Cybersecurity-Anforderungen einher. Betreiber müssen künftig Ausfallzeiten und Sicherheitsvorfälle in ihren Systemen den zuständigen Behörden melden. Das Gesetz zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen wie Energie, Wasser, Telekommunikation und Gesundheit zu erhöhen.
Für CISOs bedeutet dies eine Überprüfung des aktuellen Sicherheitsstatus sowie die Gewährleistung, dass Meldeprozesse und Dokumentation bis zur Fristablauf implementiert sind. Die Einhaltung der Registrierungsfrist ist verpflichtend.
Quelle: news.google.com · Erschienen 31. Mai 2026
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