Auf den Punkt: Nach Ablauf der Registrierungsfrist können Behörden Bußgelder gegen nicht registrierte Unternehmen verhängen, die von NIS2 betroffen sind.
Die Frist zur Registrierung nach der NIS2-Richtlinie ist abgelaufen. Unternehmen, die ihre Registrierungspflicht nicht erfüllt haben, müssen ab sofort mit Bußgeldern rechnen.
Mit Ablauf der Registrierungsfrist für die NIS2-Richtlinie können Aufsichtsbehörden nun Bußgelder gegen nicht-konforme Unternehmen verhängen. Die Europäische Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen und bestimmte Unternehmen, sich bei den zuständigen Behörden anzumelden und ihre Sicherheitsmaßnahmen nachzuweisen.
Für Compliance-Verantwortliche bedeutet dies, dass Registrierungslücken nun unmittelbare rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die nationalen Umsetzungen der NIS2-Richtlinie sehen empfindliche Geldstrafen vor, deren Höhe je nach Mitgliedstaat variiert. Deutschland hat die Richtlinie über die Novelle des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG 2.0) implementiert.
Unternehmen, die bislang säumig waren, sollten ihre Registrierung unverzüglich nachholen und parallel prüfen, ob ihre Sicherheitsorganisation den geforderten Standards entspricht. Die Dokumentation bereits ergriffener Maßnahmen wird dabei zentral für die Darlegung von Compliance sein.
Quelle: news.google.com · Erschienen 3. Juni 2026
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