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EU-KI-Behörde veröffentlicht Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

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Auf den Punkt: Der Kodex bietet Unterzeichnern einen direkten Compliance-Nachweis gegenüber EU-Behörden und entfällt damit separate Einzelprüfungen in jedem Mitgliedstaat.

Die EU-KI-Behörde hat einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung generativer KI-Systeme veröffentlicht, der Unternehmen bei der Einhaltung der ab 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten des EU-KI-Gesetzes unterstützen soll.

Der Kodex ergänzt die Bestimmungen des EU-KI-Gesetzes (AI Act) für Hochrisiko-KI-Systeme und KI-Modelle für allgemeine Zwecke. Er wurde in einem Multi-Stakeholder-Prozess von unabhängigen Experten erarbeitet und richtet sich explizit gegen Desinformation und Manipulation im digitalen Informationsraum. Maßgeblich sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Acts.

Der Kodex ist in zwei Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 verpflichtet Anbieter generativer KI-Systeme, KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte technisch zu kennzeichnen und erkennbar zu machen. Abschnitt 2 regelt die Anforderungen für Betreiber zur Beschriftung von Deepfakes und KI-generiertem Text in bestimmten Veröffentlichungskontexten. Die EU stellt zudem ein Set offizieller Icons zur Verfügung, mit denen Betreiber KI-generierte Inhalte sichtbar kennzeichnen können. Die Nutzung dieser Icons ist freiwillig.

Für Chief Data Officer und Compliance-Verantwortliche ist entscheidend: Obwohl die Unterzeichnung des Kodex freiwillig ist, haben die zugrunde liegenden Transparenzpflichten gesetzlichen Charakter. Unternehmen, die den Kodex unterzeichnen, können dessen Maßnahmen direkt als Compliance-Nachweis gegenüber Marktaufsichtsbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten geltend machen, ohne separate Einzelprüfungen pro Land. Dagegen müssen Unternehmen, die eigene Compliance-Wege wählen, die Angemessenheit ihrer Maßnahmen gegenüber den jeweils zuständigen Behörden einzeln belegen.

Unterzeichner werden außerdem in sogenannten Signatory Taskforces zusammenarbeiten, die den Erfahrungsaustausch und die praktische Umsetzung der Kennzeichnungspflichten fördern. Der Kodex wurde am 10. Juni 2026 veröffentlicht und wird derzeit von der Europäischen Kommission und dem KI-Board auf Angemessenheit geprüft. Das Anmeldeformular für Unterzeichner ist bereits verfügbar.


Quelle: www.it-daily.net · Erschienen 12. Juni 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.7.0.

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