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NIS2-Registrierungsfrist 31. Juli: Etwa 30.000 Unternehmen betroffen

Auf den Punkt: Etwa 30.000 Unternehmen müssen sich bis 31. Juli 2024 gemäß NIS2-Richtlinie registrieren.

Die NIS2-Richtlinie verlangt von rund 30.000 Unternehmen im deutschsprachigen Raum bis zum 31. Juli 2024 eine Registrierung. Für CISOs ist die Einhaltung dieser Frist ein Compliance-Meilenstein zur Umsetzung der EU-Cybersecurity-Anforderungen.

Mit dem 31. Juli 2024 endet die Registrierungsfrist der NIS2-Richtlinie (Netz- und Informationssystemrichtlinie 2). Betroffen sind etwa 30.000 Unternehmen, die unter die Definition von kritischen Infrastrukturen oder wichtigen digitalen Diensten fallen. Die genaue Branchenzuordnung orientiert sich an den in der EU-Richtlinie definierten Sektoren wie Energie, Wasser, Gesundheit, Verkehr, öffentliche Verwaltung, Finanzwesen und digitale Dienste.

Die Registrierung ist der erste formale Schritt zur vollständigen Umsetzung der NIS2-Anforderungen. Sie dient den zuständigen Behörden zur Identifikation und Überwachung der regulierten Entitäten. In Deutschland obliegt diese Aufgabe dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und weiteren branchenspezifischen Behörden.

Für CISOs bedeutet die Registrierungsfrist einen kritischen Checkpoint: Bis dahin müssen Organisationen ihre Zugehörigkeit zur regulierten Branche geklärt, ihre Kontaktdaten erfasst und erste Compliance-Maßnahmen eingeleitet haben. Versäumte Registrierungen können zu Bußgeldern und Reputationsschäden führen. Die parallele Umsetzung technischer Sicherheitsanforderungen (Risk Management, Incident Reporting) läuft in einem erweiterten Zeitrahmen bis Oktober 2024 respektive Mitte 2025 weiter.


Quelle: news.google.com · Erschienen 2. Juli 2026
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