Auf den Punkt: Der Cyber Resilience Act verpflichtet ab 11. Dezember 2027 alle Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen zur umfassenden Compliance mit verschärften Sicherheitsanforderungen.
Der Cyber Resilience Act (CRA) der EU ist am 11. Dezember 2024 in Kraft getreten. Unternehmen, die Produkte mit digitalen Elementen anbieten, müssen ab 11. Dezember 2027 vollständige Compliance nachweisen.
Der Cyber Resilience Act schreibt erhebliche Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Komponenten vor. Die Verordnung gilt für Hersteller, die solche Produkte auf dem EU-Markt in den Verkehr bringen. Die dreijährige Übergangsfrist vom Inkrafttreten am 11. Dezember 2024 bis zum 11. Dezember 2027 gibt Unternehmen Zeit zur Anpassung ihrer Prozesse und Systeme.
Für CISOs bedeutet der CRA konkrete Verpflichtungen: Hersteller müssen Sicherheitskonzepte dokumentieren, Schwachstellen-Management-Prozesse etablieren, Cybersecurity-Anforderungen in der Entwicklung verankern und regelmäßige Sicherheitstests durchführen. Zusätzlich sind Verpflichtungen zur Meldung kritischer Schwachstellen an die zuständigen Behörden vorgesehen. Die Einhaltung wird durch Konformitätsbewertungen und Zertifizierungen nachgewiesen.
Die verbleibende Zeit bis Ende 2027 sollte für eine systematische Analyse der betroffenen Produktportfolios, die Bewertung bestehender Sicherheitsprozesse und die Identifikation von Anpassungsbedarfen genutzt werden. Unternehmen, die bereits nach hohen Sicherheitsstandards entwickeln, werden weniger Anpassungen benötigen als solche mit Defiziten in der Schwachstellenverwaltung oder dem Secure-Development-Lifecycle.
Quelle: itwelt.at · Erschienen 10. Juli 2026
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