Auf den Punkt: Google muss ab 2027 Suchdaten anonymisiert mit Konkurrenten teilen und Android für fremde KI-Assistenten gleichberechtigt öffnen.
Die Europäische Kommission verpflichtet Google per Digital Markets Act, Suchdaten mit Konkurrenten zu teilen und KI-Assistenten gleichberechtigt auf Android zuzulassen. Die Umsetzung muss Google 2027 abschließen.
Die Europäische Kommission hat zwei verbindliche Maßnahmen gegen Google beschlossen. Erstens muss der Konzern ab Januar 2027 Daten zu Suchanfragen, Suchergebnis-Rangfolgen sowie Klick- und Nutzungsverhalten mit Drittanbietern von Suchmaschinen und KI-Chatbots teilen. Die Kommission hat dabei eine Anonymisierung und mehrschichtige Schutzmaßnahmen für diese Daten festgelegt. Zweitens muss Google konkurrierenden KI-Assistenten ab Juli 2027 vollen Zugang zu Android-Funktionen gewähren, etwa damit Nutzer Sprachbefehle wie „Hey Gemini-Alternative“ verwenden und KI-Assistenten Aktionen wie Taxibuchungen ausführen können.
Für Chief Data Officer ist diese Regelung strategisch relevant: Sie berührt unmittelbar Geschäftsmodelle, die auf Search-Datenmonopol von Google basieren. Konkurrenten erhalten nun legitimen Zugriff auf Trainings- und Optimierungsdaten, die bislang Google vorbehalten waren. Die mehrschichtige Anonymisierung schreibt zugleich Datenschutzstandards vor, die über klassische DSGVO-Anforderungen hinausgehen.
Google lehnt die Vorgaben mit Datenschutzbedenken ab und warnt, dass private Suchanfragen an „unbekannte Unternehmen“ weitergegeben würden und wichtige Sicherheitsmechanismen untergraben würden. Die Kommission kontert, dass die Anonymisierung und die festgelegte mehrschichtige Methode solche Risiken adressieren. Die Maßnahmen fußen auf dem Digital Markets Act (DMA), das Google als Gatekeeper mit dominanter Marktposition einstuft und speziellen Verpflichtungen unterwirft.
Quelle: www.it-daily.net · Erschienen 17. Juli 2026
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