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Cyber Resilience Act: 24-Stunden-Meldepflicht ab September

Auf den Punkt: Der Cyber Resilience Act führt ab September eine verbindliche 24-Stunden-Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle ein.

Der Cyber Resilience Act tritt im September in Kraft und verpflichtet betroffene Organisationen zur Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24 Stunden. Für CISOs bedeutet dies eine wesentliche Verschärfung der bisherigen Compliance-Anforderungen in der EU.

Der Cyber Resilience Act wird im September 2024 in Kraft treten. Die Regelung schreibt vor, dass Organisationen Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden müssen, die erhebliche Auswirkungen auf ihre Betriebsfähigkeit haben oder sensible Daten betreffen.

Für Chief Information Security Officers ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Incident-Response-Prozesse deutlich zu straffen. Die bisherige Praxis, Meldungen innerhalb längerer Fristen vorzubereiten und intern zu konsolidieren, wird nicht mehr möglich sein. Organisationen müssen Erkennungsmechanismen, Eskalationswege und Dokumentationspflichten so aufeinander abstimmen, dass die 24-Stunden-Frist realistisch eingehalten werden kann.

Die Regelung betrifft vor allem Unternehmen in kritischen Infrastrukturen, Finanzinstitute und solche mit großen Datenbeständen. Wer gegen die Meldepflicht verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Eine frühzeitige Anpassung von Prozessabläufen, Monitoring-Systemen und Kommunikationsstrukturen wird für CISOs zur obersten Priorität.


Quelle: news.google.com · Erschienen 20. Juli 2026
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