Auf den Punkt: IT-Sicherheitswerkzeuge wie Logging, Zugriffskontrolle und Inventarisierung sind zentrale Instrumente, um Betroffenenrechte nach DSGVO operativ und nachweisbar umzusetzen.
IT-Sicherheit und Datenschutz arbeitend zusammen, um Betroffenenrechte gemäß DSGVO effizient umzusetzen. Bestehende Sicherheitswerkzeuge können dabei konkret bei Auskunft, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung zum Einsatz kommen.
Die Zusammenarbeit zwischen IT-Sicherheit und Datenschutz erstreckt sich über den bloßen Schutz personenbezogener Daten hinaus. Sicherheitswerkzeuge, die ohnehin in Organisationen vorhanden sind, unterstützen die operative Umsetzung von Betroffenenrechten nach Artikel 12 bis 22 DSGVO (Auskunftsrecht, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenportabilität, Widerspruchsrecht).
Bei der Auskunftspflicht (Artikel 15 DSGVO) ermöglichen IT-Sicherheitswerkzeuge eine zuverlässige Inventarisierung und Datenfluss-Nachverfolgung. Logs und Audit-Trails dokumentieren, welche Systeme personenbezogene Daten welcher Person verarbeitet haben – eine Vorbedingung für vollständige Auskünfte gegenüber Betroffenen innerhalb der 30-Tage-Frist.
Beim Löschungsrecht (Artikel 17 DSGVO) unterstützen Sicherheitstools bei der Identifikation und dem sicheren Löschen von Datensätzen über alle Systeme hinweg – einschließlich Backups und Archiven. Ähnlich bei der Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO): Sicherheitsmechanismen und Zugriffskontrolle stellen sicher, dass gekennzeichnete Daten tatsächlich nicht mehr aktiv verarbeitet werden.
Ein systematischer Austausch zwischen IT-Sicherheits- und Datenschutzteams – etwa über dokumentierte Prozesse und klare Schnittstellen – macht diese Synergien nutzbar und reduziert gleichzeitig das Risiko, Betroffenenrechte zu verletzen oder Bußgelder auszulösen.
Quelle: www.security-insider.de · Erschienen 24. Juli 2026
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