Auf den Punkt: Die EU wendet bei Wettbewerbsverstößen eine etablierte Formel an, bei der Digital-Markets-Act-Verstöße aber deutlich moderater geahndet werden und das Potential für politische Considerations birgt.
Die Europäische Kommission verteilt Rekord-Bußgelder gegen große Technologieunternehmen — doch die Berechnungsmethode ist opaque und teilweise diskretionär. CDOs müssen verstehen, nach welchen Kriterien Regulatoren vorgehen.
Die Europäische Kommission verhängte am Donnerstag ein Bußgeld von 890 Millionen Euro gegen Google wegen Verstoßes gegen den Digital Markets Act (DMA), das zentrale Wettbewerbsgesetz der EU für Tech-Konzerne. Wenige Tage zuvor traf es Alibaba mit 550 Millionen Euro, weil die Plattform AliExpress den Verkauf illegaler und gefährlicher Produkte nicht unterbunden hatte. Diese Summen sind klein gegenüber früheren Fällen: Die EU-Justiz bestätigte 2024 ein Bußgeld von 4,1 Milliarden Euro gegen Google wegen Android-Marktmissbrauch (2018), Meta zahlte 1,2 Milliarden Euro für GDPR-Verstöße (2023).
Im Wettbewerbsrecht, wo die Kommission die längste Erfahrung hat, existiert eine etablierte Formel: Sie beginnt mit einem Prozentsatz des Jahresumsatzes des betroffenen Produkts oder der Dienstleistung. Diese Methodik, verfeinert über Jahrzehnte von Gerichtsverfahren, berücksichtigt Kooperationserleichterungen und Strafen für Wiederholungstäter. Die DMA-Bußgelder funktionieren anders — sie sollen weniger bestrafen als Compliance incentivieren und fallen entsprechend moderater aus. Die jüngste Google-Strafe betrug nur 0,22 Prozent des Jahresumsatzes der Muttergesellschaft Alphabet, obwohl die DMA bis zu 10 Prozent des globalen Umsatzes androht.
Das Google-Bußgeld setzte sich aus zwei Komponenten zusammen (460 Millionen Euro für Bevorzugung eigener Suchergebnisse, 430 Millionen Euro für unfaire Play-Store-Praktiken), die elegant knapp unter der Milliardenmarke landeten — genau zu einem Zeitpunkt angespannter transatlantischer Handelsbeziehungen. Europäische Kommissionssprecher Thomas Regnier bestritt gegenüber Politico, dass politische Überlegungen eine Rolle spielten. Die Kommission folge „stets ordentlichen Verfahren“ und berücksichtige „objektive Kriterien“ wie Schwere und Dauer der Verletzung, Milderungsfaktoren und Deckelung der Bußgelder bei einem bestimmten Umsatzanteil.
Auch unter dem Digital Services Act (DSA), dem EU-Regelwerk für Content-Moderation, sind Bußgelder umstritten: Der chinesische E-Commerce-Konzern Temu argumentiert, dass ein Kommissionsbußgeld von 200 Millionen Euro (Mai 2024) „unverhältnismäßig“ sei — obwohl es deutlich unter der DSA-Obergrenze von 6 Prozent des Konzernumsatzes liegt.
Für CDOs bedeutet dies: Während die juristische Grundlage objektiv wirkt, bleibt erheblicher Ermessensspielraum. Unternehmen sollten die Schwelle zwischen Regelverstoß und kartellrechtswidrigem Verhalten ernst nehmen, denn die finale Bußgeldhöhe hängt von Faktoren ab, die nicht vollständig transparent sind und strategisch wie auch politisch beeinflusst werden können.
Quelle: www.politico.eu · Erschienen 27. Juli 2026
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