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NIS2-Umsetzung: Geschäftsführer haften ab 31. Juli persönlich

Auf den Punkt: Mit der NIS2-Deadline am 31. Juli übernehmen CEOs unmittelbare persönliche Verantwortung für Cybersicherheit im Regelwerk.

Zum 31. Juli 2024 tritt die NIS2-Richtlinie in deutsches Recht um. Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen von kritischen Infrastrukturen und Unternehmen strategischer Bedeutung tragen ab diesem Datum persönliche Haftung für die Erfüllung von Cybersicherheitsanforderungen.

Die NIS2-Richtlinie (Netz- und Informationssystemrichtlinie 2) verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie Unternehmen von strategischer Bedeutung (sogenannte Betreiber wesentlicher Dienste), umfassende Cybersicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Der Umsetzungsstichtag 31. Juli 2024 markiert den Punkt, ab dem die Regelungen verbindlich gelten.

Dabei liegt die Verantwortung nicht länger allein auf der IT-Abteilung oder dem Chief Information Security Officer. Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen werden in den Regulierungstext ausdrücklich namentlich als persönlich haftende Organe benannt. Das bedeutet: Sie können persönlich zur Verantwortung gezogen werden, falls Cybersicherheitsstandards nicht eingehalten werden oder organisatorische Versäumnisse zu Sicherheitsmängeln führen.

Für Vorständinnen und Vorstände sowie Geschäftsführung gilt es daher, vor dem 31. Juli ein konkretes Inventar durchzugehen: Welche Betriebsstätten fallen unter NIS2? Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind noch nicht umgesetzt? Wer trägt intern die Verantwortung für die Einhaltung und Dokumentation? Ohne klare Governance und regelmäßige Compliance-Überprüfungen entstehen Haftungsrisiken, die über Verwarnungsgelder hinausgehen können.


Quelle: news.google.com · Erschienen 20. Juli 2026
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