Auf den Punkt: Deutschland integriert erstmals mit KRITIS-Dachgesetz und NIS2 physische Schutzmaßnahmen gegen Drohnenangriffe auf Strom-, Wasser-, Kommunikations- und Verkehrsinfrastruktur.
Deutschlands kritische Infrastruktur war bislang nicht gegen Angriffe aus der Luft konzipiert. Das geplante KRITIS-Dachgesetz und die Umsetzung der NIS2-Richtlinie adressieren nun erstmals explizit physische Resilienzanforderungen gegen hybride Bedrohungen.
Die Infrastrukturen für Stromversorgung, Wasserverteilung, Telekommunikation und Verkehr sind essentiell für das Funktionieren moderner Gesellschaften. Ihre Planung und Architektur orientierte sich jedoch historisch an konventionellen Bedrohungsszenarien und nicht an Angriffen durch unbemanntes Luftfahrtgerät – ein Lücke, die in aktuellen geopolitischen Szenarien an Relevanz gewinnt.
Die EU-Kommission und die NATO haben bereits mit eigenen Aktionsplänen auf diese Bedrohungslage reagiert. Deutschland zieht nun nach: Das geplante KRITIS-Dachgesetz und die Umsetzung der NIS2-Richtlinie (Richtlinie über die Netzwerk- und Informationssystemsicherheit) sollen erstmals auch explizite Anforderungen an physische Schutzmaßnahmen gegen hybride Bedrohungen formulieren – nicht nur gegen Cyber-Attacken, sondern auch gegen Drohnen und verwandte Luftfahrtrisiken.
Für Compliance-Verantwortliche in KRITIS-Unternehmen bedeutet dies eine Ausweitung des Schutzauftrags: Neben technischen Cybersecurity-Maßnahmen müssen künftig auch physische Resilienzkonzepte nachgewiesen werden. Dies betrifft sowohl die Risikoanalyse als auch konkrete Maßnahmen zur Eindämmung luftgestützter Angriffsvektoren, etwa durch Überwachung des Luftraums oder mechanische Schutzvorrichtungen an kritischen Anlagen.
Quelle: www.security-insider.de · Erschienen 30. Juli 2026
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