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NIS-2-Umsetzung: Geschäftsführer müssen sich ab September schulen

Auf den Punkt: Geschäftsführer unterliegen ab September einer NIS-2-Pflichtschulung zur Dokumentation ihrer Cybersecurity-Verantwortung.

Die deutsche NIS-2-Umsetzung sieht Pflichtschulungen für Geschäftsleiter vor, die ab September beginnen. Diese Vorgabe adressiert die neue Cybersecurity-Haftung von Führungskräften in kritischen Infrastrukturen und für Unternehmen im Geltungsbereich.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 in nationales Recht ergeben sich für Geschäftsführer und Geschäftsleitungen konkrete Schulungsverpflichtungen. Diese müssen ab September absolviert sein und dokumentieren, dass Führungskräfte ihre neuen Cybersecurity-Verantwortungen verstehen.

Hintergrund: NIS-2 weitet den Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich aus und räumt den Geschäftsleitungen erstmals explizite Sorgfaltspflichten und Haftungsverantwortung ein. Geschäftsführer sind damit persönlich für die Implementierung angemessener Cybersecurity-Governance verantwortlich. Die Pflichtschulung soll sicherstellen, dass diese ihre neuen Anforderungen kennen.

Für CISOs bedeutet das: Die Schulungen müssen koordiniert werden, der Compliance-Status dokumentiert werden und die Geschäftleitung muss auf Basis des Trainings ihre Security-Governance konkret ausgestalten. Der CISO sollte proaktiv klären, welche Inhalte erforderlich sind und wie die Nachweise zu führen sind.


Quelle: news.google.com · Erschienen 30. Juli 2026
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