Auf den Punkt: CEOs und Vorstände in kritischen Infrastrukturen müssen ab Dezember regelmäßig Cybersicherheitsschulungen absolvieren.
Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Führungskräfte in kritischen Infrastrukturen und wesentlichen Diensten ab Dezember zur regelmäßigen Schulung in Cybersicherheit. Diese Anforderung wird Teil der Compliance-Verpflichtungen für Vorstände und Geschäftsleitungen.
Die Nationale Umsetzung der NIS2-Richtlinie der EU legt fest, dass Führungskräfte in Betreibern kritischer Infrastrukturen sowie Anbietern wesentlicher Dienste verpflichtet sind, regelmäßig an Cybersicherheitsschulungen teilzunehmen. Diese Pflicht tritt ab Dezember dieses Jahres in Kraft und betrifft damit unmittelbar Vorstandsmitglieder und Geschäftsleitungen betroffener Unternehmen.
Ziel der Regelung ist es, dass Führungskräfte auf Board-Ebene ein grundlegendes Verständnis von Cybersicherheitsrisiken und deren Folgen für das Unternehmen entwickeln. Damit werden die Verantwortlichen in die Lage versetzt, informierte Entscheidungen zur Cybersicherheit zu treffen und die notwendige strategische Aufsicht wahrzunehmen. Die Schulungen sollen ein angemessenes Gefahrenbewusstsein schaffen und die Bedeutung von Sicherheitsmaßnahmen im operativen Geschäft verankern.
Betroffene Organisationen müssen sicherstellen, dass ihre Führungskräfte die geforderten Schulungen absolvieren und dokumentieren können. Dies ist Teil der umfassenderen Compliance-Anforderungen der NIS2-Richtlinie, die neben technischen Maßnahmen auch organisatorische und Governance-Aspekte der Cybersicherheit reguliert.
Quelle: news.google.com · Erschienen 31. Mai 2026
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