Auf den Punkt: Weniger als 40 Prozent der NIS2-relevanten Unternehmen haben sich bei den Behörden gemeldet, obwohl die Registrierungspflicht besteht.
Von geschätzten 29.500 Unternehmen, die unter die Scope der NIS2-Richtlinie fallen, haben bislang nur 11.500 sich behördlich gemeldet. Die Meldelücke offenbart Umsetzungsdefizite bei der Registrierung kritischer Infrastrukturen.
Nach aktuellem Stand haben von den geschätzten 29.500 Unternehmen, die unter die NIS2-Direktive fallen, nur 11.500 eine behördliche Meldung eingereicht. Dies entspricht einer Meldeqoute von rund 39 Prozent und signalisiert eine erhebliche Lücke zwischen dem erwarteten Scope und der tatsächlichen Compliance-Umsetzung.
Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie Anbieter wesentlicher Dienste zur Registrierung bei den zuständigen nationalen Behörden. Die hohe Meldelücke deutet darauf hin, dass eine große Anzahl von Unternehmen entweder ihre Registrierungspflicht nicht erfüllt hat oder sich ihrer Verpflichtung nicht bewusst ist. Dies kann zu erheblichen Compliance-Risiken führen, insbesondere da Verstöße gegen NIS2-Anforderungen mit Bußgeldern geahndet werden.
Für Compliance-Verantwortliche ergibt sich die Aufgabe, den aktuellen Status der eigenen Registrierung zu überprüfen und fehlende Meldungen unverzüglich nachzuholen. Die Quote deutet zudem darauf hin, dass behördliche Nachbesserungen und potenzielle Kontrollen zu erwarten sind, insbesondere bei Sektoren, die bislang unterdurchschnittlich gemeldet haben.
Quelle: news.google.com · Erschienen 28. Mai 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.6.2.