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Pflichtschulung für Vorstandsmitglieder zu Cybersicherheit ab Dezember

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Auf den Punkt: Vorstandsmitglieder müssen ab Dezember eine verpflichtende Cybersicherheitsschulung absolvieren.

Ab Dezember unterliegen Vorstandsmitglieder einer verpflichtenden Schulung im Bereich Cybersicherheit. Diese Regelung verankert die Governance-Anforderungen des Cybersicherheitsregimes rechtlich verbindlich.

Vorstände börsennotierter und großer Unternehmen müssen ab Dezember an einer Pflichtschulung zu Cybersicherheit teilnehmen. Die Schulung vermittelt Grundlagen der IT-Sicherheit, Risikomanagement und die Rolle der Unternehmensleitung bei der Cybersicherheitsgovernance.

Für Vorständinnen und Vorstände ist diese Anforderung eine unmittelbare Konsequenz erwähnter Regulierungsrahmen. Sie zielt darauf ab, dass Leitungsorgane ihre Verantwortung im Umgang mit Cyber-Risiken vollständig verstehen und entsprechende Kontrollmechanismen etablieren können.

Unternehmen sollten frühzeitig Schulungsprogramme identifizieren und deren Durchführung planen, um Compliance bis zur Stichtag-Deadline zu sichern. Die Schulungsnachweise sind typischerweise zu dokumentieren und können im Rahmen von Audits und Behördenprüfungen verlangt werden.


Quelle: news.google.com · Erschienen 2. Juni 2026
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