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EU verklagt Frankreich und Spanien wegen ausbleibender NIS2-Umsetzung

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Auf den Punkt: Die Kommission verklagt erstmals Frankreich und Spanien vor dem EuGH wegen Nichtumsetung der NIS2-Richtlinie und will damit durchsetzen, dass kritische Infrastruktur flächendeckend regulatorisch geschützt wird.

Frankreich und Spanien haben die EU-Richtlinie NIS2 zur Absicherung kritischer Infrastruktur noch immer nicht in nationales Recht umgesetzt – obwohl die Frist im Oktober 2024 abgelaufen ist. Die Europäische Kommission reicht nun Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein.

Die NIS2-Richtlinie wurde 2022 von der EU beschlossen und legt verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Betreiber kritischer Infrastruktur fest – darunter Energie-, Verkehrs-, Wasser- und Digitalanbieter. Die Umsetzungsfrist endete im Oktober 2024. Zwei Jahre später haben Frankreich und Spanien diese Verpflichtung noch nicht erfüllt. Die Europäische Kommission bereitet daher gerichtliche Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof vor, die voraussichtlich noch 2025 eingereicht werden sollen, möglicherweise um die Sommerpause herum.

Die Situation in Frankreich ist besonders belastet: Das Land wird bereits wegen der Nichtumsetung der CER-Richtlinie (ebenfalls zum Schutz kritischer Infrastruktur) vor dem EuGH verklagt. Paris hatte geplant, beide Richtlinien in einem einzigen Gesetzgebungspaket umzusetzen – das Vorhaben ist jedoch mehrfach ins Stocken geraten und wird frühestens Ende September 2025 erwartet. Deutschland verpasste zwar ebenfalls die ursprüngliche Deadline, verabschiedete sein NIS2-Umsetzungsgesetz aber im November 2025 und führte es am 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist ein. Damit sind rund 29.500 Unternehmen aus 18 Sektoren (vorher etwa 4.500) reguliert.

Frankreich und Spanien werden nicht die einzigen säumigen Staaten bleiben: Von 27 EU-Ländern hatten nur vier die Richtlinie rechtzeitig umgesetzt; mittlerweile sind es 22 von 27. Die Kommission kündigte an, weitere Mitgliedsstaaten mit EuGH-Verfahren zu rechnen haben dürften. Der Gerichtshof kann säumigen Staaten entweder mehr Zeit einräumen oder Geldbußgelder verhängen. In solchen Verfahren legt die Kommission häufig bereits einen Strafvorschlag bei Klageeinreichung vor – ob dies hier geschieht, ist noch offen.


Quelle: www.it-daily.net · Erschienen 15. Juni 2026
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