Durchsetzung von Kapitel V des EU-KI-Gesetzes: Aufsicht und Kontrollbefugnisse
Die EU-Kommission erhält ab August 2026 volle Kontrollfunktionen gegenüber KI-Anbietern. GPAI-Anbieter unterliegen prozeduralen und materiellen Verpflichtungen, mit einer einjährigen Übergangsfrist. Verschiedene Akteure – Marktüberwachungsbehörden, nachgelagerte Anbieter und wissenschaftliche Gremie
