Der geplante Cloud and AI Development Act verschiebt die Compliance-Anforderung von Datenresidenz zu nachweisbarer europäischer Kontrolle über Betrieb, Eigentum und Lieferkette – doch in der Praxis dominieren unkontrollierte Ausweichkanäle.
Der Cyber Resilience Act verpflichtet ab 11. Dezember 2027 alle Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen zur umfassenden Compliance mit verschärften Sicherheitsanforderungen.
Der EU-AI-Act-Aufschub bis Dezember 2027 komprimiert die verfügbare Zeit für architekturelle Grundendscheidungen bei Datengovernance und Protokollierung – eine Verkürzung, nicht ein Aufatmen.
Datensouveränität bietet Unternehmen durch hybrid dezentralisierte Architekturen die Chance, regulatorische Anforderungen und agile Datennutzung in Einklang zu bringen.
Die EVP-Fraktion setzte durch Geschäftsordnungsmittel durch, dass anlasslose Chatkontrolle weiterhin ermöglicht wird, obwohl eine parlamentarische Mehrheit dies ablehnte.
NIS2 verlangt von kritischen Infrastrukturen und großen digitalen Diensten ein umfassendes Sicherheitsmanagement mit strikten Fristen und Haftungsrisiken für Geschäftsleitungen.
TISAX-Zertifizierungen werden oft durch unzureichende Vorbereitung und fehlende Tests von Backup-Restores verzögert, bevor das Audit überhaupt beginnt.