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BSI setzt NIS2-Registrierungsfrist bis Ende Juli 2026

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Auf den Punkt: Das BSI räumt säumigen Unternehmen bis 31. Juli 2026 eine letzte Frist für die NIS2-Registrierung ein und signalisiert damit das Ende der bisherigen Nicht-Durchsetzung.

Das BSI hat Wirtschaftsverbänden mitgeteilt, dass die Registrierung nach der NIS2-Richtlinie bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen sein muss. Die Behörde signalisiert damit, die bislang fehlende Durchsetzung zu beenden.

Die Registrierungspflicht nach der NIS2-Richtlinie bestand bereits seit März 2025. Die Richtlinie selbst gilt in Deutschland seit Dezember 2024 und verpflichtet schätzungsweise mehr als 29.000 Unternehmen und kritische Infrastrukturen zur Registrierung bei der Behörde. Das BSI hatte die Deadline jedoch faktisch nicht durchgesetzt, weshalb eine Vielzahl betroffener Organisationen der Pflicht nachkam.

Zum Ablauf der gesetzlichen Frist im März 2025 hatten sich nur etwa 11.500 Unternehmen registriert. Das bedeutet, dass über die Hälfte der geschätzten Pflichtigen die Anforderung ignoriert hatte. Zwar registrierten sich in der letzten Woche vor Fristablauf noch über 4.000 zusätzliche Organisationen, doch das verzeichnete Rückstand ist erheblich. Das BSI bewertete diesen Ansturm damals als Zeichen einer grundsätzlichen Compliance-Bereitschaft.

Ein erheblicher Teil der betroffenen Unternehmen hat sich Angaben des BSI zufolge noch nicht einmal damit auseinandergesetzt, ob sie registrierungspflichtig sind. Das BSI bietet diesen Fällen einen Kulanzpfad: Wer gebündelte offene Fragen einreicht, erhält nach der Antwort der Behörde zusätzliche sechs Wochen für die Registrierung.

Das NIS2-Gesetz sieht für unterlassene Registrierung Bußgelder von bis zu 500.000 Euro vor. Das BSI stellt diese Sanktionen derzeit nicht in den Vordergrund, signalisiert aber durch die Nachfrist, dass die Toleranzphase endet. Unternehmen, die ihre Betroffenheit noch nicht geprüft haben, sollten dies bis Ende Juli 2026 abschließen.


Quelle: www.it-daily.net · Erschienen 17. Juni 2026
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