Auf den Punkt: 39 Prozent der NIS-2-regulierten Unternehmen haben sich bislang registriert, was auf erhebliche Compliance-Rückstände bei der EU-Richtlinienumsetzung hindeutet.
Aktuelle Erhebungen zeigen, dass bislang lediglich 39 Prozent der nach NIS-2 regulierten Unternehmen ihre Registrierung durchgeführt haben. Dies deutet auf erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie hin.
Die Nationale Behörde für Cybersicherheit und Kritische Infrastrukturen verzeichnet deutliche Rückstände bei der Registrierung von Betreibern kritischer Infrastrukturen und wichtigen digitalen Diensteanbietern. Mit einer Registrierungsquote von 39 Prozent liegen die betroffenen Organisationen erheblich hinter dem erforderlichen Zeitplan.
Die Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie NIS-2 verpflichtet Unternehmen bestimmter Sektoren zur Registrierung und Offenlegung ihrer Cybersicherheitsstrukturen. Dies bildet die Grundlage für behördliche Aufsicht und verpflichtende Sicherheitsstandards. Für CISOs bedeutet die Registrierungsfrist ein kritisches Compliance-Thema: Fehlende Registrierungen können zu Bußgeldern führen, und gleichzeitig besteht Unsicherheit über die genauen technischen und organisatorischen Anforderungen der zuständigen Behörden.
Eine Nicht-Einhaltung oder verspätete Umsetzung der NIS-2-Anforderungen zieht Sanktionen nach sich. Unternehmen sollten ihre Registrierungsstatus prüfen und offene Verfahren bei den zuständigen Behörden ihres Mitgliedstaates einleiten.
Quelle: news.google.com · Erschienen 11. Juli 2026
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