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Krankenhäuser müssen Altbestände erneuern: NIS2 und B3S erzwingen Modernisierung

Auf den Punkt: NIS2 und B3S machen Altbestände in Krankenhäusern nicht länger zulässig — Kliniken müssen dokumentiertes Risikomanagement und Hardware-Modernisierung durchsetzen.

Deutsche Krankenhäuser bewirtschaften teilweise jahrzehntealte IT-Infrastrukturen, die nicht nur sicherheitstechnisch veraltet sind, sondern zunehmend auch rechtlichen Anforderungen nicht mehr genügen. Die Umsetzung von NIS2 und der Bundesstrategie Cybersicherheit (B3S) zwingt Kliniken zu systematischem Risikomanagement und Modernisierungsprogrammen.

In deutschen Krankenhäusern läuft ein großer Teil der medizinischen und administrativen Systeme auf Hardware und Software, deren Herstellersupport längst eingestellt ist. Betriebssysteme ohne Sicherheitsupdates, proprietäre Legacysoftware und veraltete Server sind Normalzustand in vielen Einrichtungen. Der operative Alltag funktioniert nur dadurch, dass die Systeme „doch noch laufen“ — was jedoch keinen Schutz vor Ausfällen, Kompromittierungen oder Datenverlust bietet.

Die NIS2-Richtlinie der EU verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen, darunter Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitern, zu umfassenden Cybersicherheitsmaßnahmen. In Deutschland konkretisiert die Bundesstrategie Cybersicherheit (B3S) diese Anforderungen für den öffentlichen und kritischen Sektor. Beide regulatorische Rahmen verlangen eine dokumentierte Risikoanalyse, Sicherheitsvorkehrungen nach Stand der Technik und Notfallpläne. Hardware ohne Support und nicht patchbare Software erfüllen diese Kriterien nicht.

Für CISOs bedeutet die Situation einen Handlungszwang: Altbestände müssen systematisch erfasst, bewertet und innerhalb definierter Fristen durch unterstützte Systeme ersetzt werden. Dies ist kein einmaliges Projekt, sondern erfordert ein kontinuierliches Asset-Management mit regelmäßigen Audits und priorisierter Modernisierung. Die Investitionen sind erheblich, insbesondere da Krankenhäuser gleichzeitig Budgetzwängen unterliegen.


Quelle: www.heise.de · Erschienen 13. Juli 2026
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