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EU-Kommission veröffentlicht Richtlinien zu Artikel 13(5) der NIS2-Direktive

Auf den Punkt: Die Kommission stellt Behörden und Betreibern kritischer Infrastrukturen Auslegungsrichtlinien für eine zentrale Compliance-Bestimmung der NIS2-Direktive zur Verfügung.

Die Europäische Kommission hat Leitlinien zur Anwendung von Artikel 13(5) der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen veröffentlicht. Diese Richtlinien konkretisieren die Anforderungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen.

Die Europäische Kommission hat mit der Mitteilung C/2026/4730 Leitlinien zur Anwendung von Artikel 13(5) der NIS2-Direktive (Directive 2022/2557) erlassen. Artikel 13(5) regelt wesentliche Anforderungen für die Sicherung kritischer Infrastrukturen und deren betriebliche Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen.

Die Richtlinien richten sich an nationale Behörden, die mit der Umsetzung und Überwachung der NIS2-Direktive betraut sind, sowie an Betreiber kritischer Einrichtungen in den Sektoren Energie, Verkehr, Wasser, Gesundheit und digitale Infrastruktur. Sie präzisieren die Auslegung von Artikel 13(5) und bieten Orientierung für die praktische Compliance.

Für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die kritische Infrastrukturen betreiben oder als wesentliche und wichtige digitale Dienste tätig sind, stellen die Leitlinien verbindliche Orientierungspunkte dar. Sie ermöglichen eine harmonisierte Umsetzung der Sicherheitsanforderungen und reduzieren Auslegungsunsicherheiten bei der Compliance-Arbeit.


Quelle: eur-lex.europa.eu · Erschienen
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