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Meta vor Gericht: Klage gegen KI-gestützte Massenentlassungen

Auf den Punkt: Eine erste Klage gegen ein großes US-Tech-Unternehmen wirft vor, dass KI-Systeme zur Automatisierung von Kündigungsentscheidungen führten und dabei Mitarbeiter mit Schutzstatus systematisch benachteiligten.

26 Meta-Angestellte verklagen den Konzern beim Bundesgericht Oakland, weil dieser KI-Systeme zur Auswahl von Kündigungskandidaten eingesetzt haben soll. Besonders kritisiert wird die Benachteiligung von Mitarbeitern im Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder krankheitsbedingten Auszeiten.

26 anonyme Arbeitnehmer haben beim Bundesgericht in Oakland Klage gegen Meta eingereicht und werfen dem Konzern vor, Entlassungsentscheidungen nicht durch menschliches Management, sondern durch automatisierte KI-Systeme gesteuert zu haben. Dies erfolgte im Kontext einer für 2026 geplanten Massenentlassung von etwa zehn Prozent der Belegschaft.

Nach Darstellung der Kläger nutzte Meta bei der Erstellung der Entlassungsliste ein System intern bezeichneter KI-Tools: das System „Metamate“, von Mitarbeitern trainierte „Second-Brain“-Agenten, Tastaturanschlag- und Aktivitätsüberwachung, KI-Token-Nutzungs-Dashboards sowie algorithmisch gestützte Leistungsrankings. Dabei wurden Angestellte danach kategorisiert, wie intensiv sie interne KI-Werkzeuge nutzten – in Kategorien wie „AI Native“, „AI First“ oder „AI Enabled“.

Zentral für die Klage ist der Vorwurf der Benachteiligung: Die zur Bewertung herangezogenen Überwachungssysteme hätten Arbeitnehmer mit genehmigten Absenzen systematisch nachteilig bewertet. Alle 26 Kläger hatten in den 24 Monaten vor der geplanten Entlassung entweder gesundheitliche Arbeitsplatzanpassungen beantragt oder gesetzlich geschützten Urlaub – Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder medizinischen Sonderurlaub – genommen. In diesen Zeiträumen konnten sie die Leistungskennzahlen und KI-Token-Verbrauchswerte, auf denen die Bewertung basierte, nicht in gleichem Umfang generieren. Das Management habe keine Korrektionen der automatisierten Bewertungen um diese Ausfallzeiten vorgenommen.

Meta bestreitete die Vorwürfe in einer Stellungnahme und erklärte, dass Personalentscheidungen von Menschen getroffen würden, nicht von KI. Die Klage ist nach Angaben der Quelle die erste gegen ein großes US-Technologieunternehmen, die den Einsatz von KI in Kündigungsverfahren juristisch anficht. Das formelle Entlassungsverfahren ist für den 22. Juli 2026 angesetzt.


Quelle: www.it-daily.net · Erschienen 15. Juli 2026
Lumi AI News — KI-assistierte Kuratierung gemaess Art. 50 EU AI Act. Paraphrase und Klassifikation durch Lumi News Pipeline v1.7.3.

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