Auf den Punkt: NIS2 macht Geschäftsführer persönlich haftbar für Cybersicherheit, doch der Mittelstand erfüllt derzeit nur 56 Prozent der BSI-Basisanforderungen.
Die NIS2-Richtlinie schafft für rund 29.500 mittlere und größere Unternehmen eine neue Haftungsverantwortung: Geschäftsführer und Vorstände können künftig persönlich für Cyber-Verstöße haftbar gemacht werden. Ein aktuelles Risikobarometer offenbart dabei eine kritische Lücke zwischen Selbsteinschätzung und tatsächlichem Sicherheitsstand.
Eine Studie der SMK Group zeigt ein verbreitetes Sicherheitsdefizit im deutschen Mittelstand: Viele betroffene Unternehmen schätzen ihre Cybersicherheit deutlich besser ein als sie tatsächlich ausfällt. Während sich Betriebe subjektiv gut geschützt fühlen, erfüllen sie nach Einschätzung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durchschnittlich nur 56 Prozent der erforderlichen Basismaßnahmen.
Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie verschärft sich diese Situation erheblich. Die Direktive verpflichtet rund 29.500 Unternehmen aus Kategorien wie Energie, Verkehr, Wasser, Gesundheit und Digitale Infrastruktur zu umfassenden Sicherheitsstandards. Neu ist die persönliche Haftung: Geschäftsführer und Vorstände tragen künftig persönlich die Verantwortung für die Erfüllung dieser Anforderungen — die Delegierbarkeit entfällt.
Die Kombination aus bestehenden Sicherheitslücken und neuer persönlicher Haftung zwingt Unternehmensleitung dazu, Cybersicherheit als strategisches Top-Management-Thema zu behandeln. Bisherige Modelle, bei denen IT-Leitung und Sicherheitsverantwortliche allein für Cyberrisiken einstehen, genügen den neuen rechtlichen Anforderungen nicht mehr. Eine Risikoeinschätzung und ein dokumentierter Umsetzungsplan gehören zu den notwendigen Maßnahmen.
Quelle: www.security-insider.de · Erschienen 15. Juli 2026
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