Auf den Punkt: Das BSI stellt einen Kurzleitfaden bereit, um Arztpraxen bei der Absicherung von ePA und Praxisverwaltungssystemen gegen wachsende Cyberbedrohungen zu unterstützen.
Das BSI hat einen Kurzleitfaden für Cybersicherheit in Arztpraxen veröffentlicht, um Praxen im Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und Praxisverwaltungssystemen zu unterstützen. Viele Arztpraxen unterschätzen Cybersecurity-Risiken, obwohl diese durch regulatorische Anforderungen und die Digitalisierung der Medizin wachsen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) richtet sich mit einem neuen Unterstützungsangebot an Arztpraxen, die zunehmend mit digitalen Patientendaten und vernetzten Systemen arbeiten. Hintergrund sind die Anforderungen rund um die elektronische Patientenakte (ePA) und moderne Praxisverwaltungssysteme (PVS), die patientensensible Informationen verarbeiten.
Der Kurzleitfaden adressiert eine Praxisrealität: Viele Arztpraxen priorisieren medizinische Abläufe und unterschätzen dabei systematisch die Sicherheitsrisiken ihrer IT-Infrastruktur. Kleine und mittlere Praxen verfügen oft über begrenzte IT-Ressourcen und Fachkompetenz, was sie zu bevorzugten Zielen für Cyberangriffe und Ransomware macht. Ein Sicherheitsvorfall kann nicht nur den Praxisbetrieb unterbrechen, sondern auch das Vertrauen der Patienten beschädigen und zu Bußgeldern führen.
Der BSI-Leitfaden schließt eine Informationslücke zwischen allgemeinen IT-Sicherheitsstandards und den spezifischen Anforderungen von Arztpraxen. Er bietet praktische Handlungsempfehlungen für Systeme wie ePA und PVS, die unter NIS2-Anforderungen und dem Bundesdatenschutzgesetz fallen, und hilft Praxen, ein angemessenes Sicherheitsniveau zu etablieren, ohne dabei Betriebsfähigkeit zu gefährden.
Quelle: borncity.com · Erschienen 19. Juli 2026
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