Auf den Punkt: Die NIS2-Registrierungsfrist endet am 31. Juli und etwa 11.000 Unternehmen haben sich bislang nicht angemeldet.
Die Umsetzungsfrist für die NIS2-Richtlinie endet am 31. Juli. Nach Medienberichten haben etwa 11.000 Unternehmen die erforderliche Registrierung bislang nicht abgeschlossen.
Mit dem 31. Juli 2024 läuft die Registrierungsfrist für betroffene Unternehmen unter der NIS2-Richtlinie aus. Diese legt europaweit einheitliche Cybersicherheitsanforderungen für kritische Infrastrukturen und große Digitalunternehmen fest. Wer in die relevanten Branchen oder Größenkategorien fällt, muss sich bei den zuständigen nationalen Behörden anmelden.
Nach vorliegenden Daten sind rund 11.000 Unternehmen bislang nicht registriert. Dies bedeutet für CISOs und Verantwortliche in betroffenen Organisationen erhebliche Compliance-Risiken: Fehlende Registrierung oder verspätete Anmeldung können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Zusätzlich wird erwartet, dass regulatorische Kontrollen nach Fristablauf zunehmen.
Unternehmen, die noch nicht registriert sind, sollten unverzüglich überprüfen, ob sie unter NIS2 fallen, und die entsprechenden Anmeldeverfahren einleiten. Eine fundierte Prüfung der eigenen Klassifizierung ist notwendig, um Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.
Quelle: news.google.com · Erschienen 20. Juli 2026
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