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NIS2: Registrierungsfrist 31. Juli – Bußgelder bis 10 Millionen Euro

Auf den Punkt: Die NIS2-Registrierungsfrist endet am 31. Juli 2024; Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 10 Millionen Euro geahndet.

Betreiber kritischer Infrastrukturen und Diensteanbieter müssen sich bis 31. Juli 2024 gemäß der NIS2-Richtlinie registrieren. Nichterfüllung zieht Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro nach sich.

Die Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie 2 (NIS2) verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen und bestimmte Diensteanbieter zur Registrierung bei den zuständigen Behörden. Stichtag ist der 31. Juli 2024. Die Registrierung dokumentiert die Erfüllung von Cybersecurity-Anforderungen und identifiziert betroffene Organisationen auf nationaler Ebene.

Organisationen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen mit erheblichen Sanktionen rechnen: Die EU-Richtlinie sieht Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro vor. Diese Schwelle wurde gewählt, um die Notwendigkeit einer umfassenden Compliance zu unterstreichen und Sorglosigkeit bei der Cybersicherheit zu ahnden.

Für Compliance-Verantwortliche bedeutet dies, dass die verbleibende Zeit bis zur Frist genutzt werden muss, um Registrierungsprozesse abzuschließen. Dazu gehört die vollständige Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen, die Bestätigung der Einstufung als kritische Infrastruktur oder Diensteanbieterin und die formale Anmeldung gegenüber den nationalen Behörden – in Deutschland etwa dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).


Quelle: news.google.com · Erschienen 17. Juli 2026
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