Die Fristverlängerung ist keine Entwarnung, sondern signalisiert den Beginn einer strikteren Durchsetzung ab 2027 – wie die Erfahrungen mit DSGVO und NIS2 zeigen.
Die Kommission stellt Behörden und Betreibern kritischer Infrastrukturen Auslegungsrichtlinien für eine zentrale Compliance-Bestimmung der NIS2-Direktive zur Verfügung.
CEOs müssen sicherstellen, dass Geschäftsgeheimnisse nicht in externe KI-Systeme gelangen, da dies Wettbewerbsvorteile gefährdet und regulatorische Risiken mit sich bringt.
Die Kommission definiert verbindliche Auslegungsvorgaben für die Resilienz-Anforderungen der NIS2-Direktive und konkretisiert damit die Umsetzungspflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen.