Ab September 2024 verpflichtet der Cyber Resilience Act zur Meldung von Sicherheitslücken innerhalb von 24 Stunden an Behörden und zwingt damit zu grundlegend veränderten Incident-Response-Prozessen.
Compliance-Teams müssen in den kommenden Sommermonaten mehrere NIS2-Fristen einhalten, um Strafen zu vermeiden und die gesetzliche Anforderung zur IT-Sicherheit in kritischen Sektoren zu erfüllen.
Etwa 11.000 deutsche Unternehmen haben die NIS2-Compliance bis zum Stichtag 31. Juli 2024 nicht vollständig abgeschlossen und müssen mit Bußgeldern rechnen.
Klassisches Code-Signing schützt nicht vor Manipulation während des Build-Prozesses; ephemere Umgebungen mit kurzlebigen Schlüsseln und Sigstore bieten effektivere Sicherheit.
Über 11.000 Unternehmen haben bis zur NIS2-Registrierungsfrist am 31. Juli 2024 ihre Anmeldung noch nicht vorgenommen und setzen sich damit erheblichen Bußgeldrisiken aus.
Die gesetzliche Umsetzungsfrist für NIS2 am 31. Juli 2024 verpflichtet etwa 11.000 deutsche Unternehmen, ihre Cybersicherheit regulatorisch konform zu dokumentieren und umzusetzen.
Die NIS2-Umsetzungsfrist endet am 31. Juli, und etwa 11.000 deutsche Unternehmen müssen ihre Cybersecurity-Maßnahmen bis dahin abgeschlossen haben, um Bußgelder bis 500.000 Euro zu vermeiden.
Das BSI stellt einen Kurzleitfaden bereit, um Arztpraxen bei der Absicherung von ePA und Praxisverwaltungssystemen gegen wachsende Cyberbedrohungen zu unterstützen.